Anleger mit Investmentfonds sollten die Vorabpauschale für 2026 im Blick behalten. Die Steuerlast für die Vorabpauschale 2026 auf thesaurierende Fonds und ETFs wird von den Depotbanken am ersten Bankarbeitstag im Januar 2027 vom Verrechnungskonto abgebucht.
Das BMF hat für die Berechnung der Vorabpauschale 2026 einen Basiszins von 3,20 % festgelegt. Die Vorabpauschale gilt steuerlich am 4. Januar 2027 als zugeflossen. Die depotführenden Banken führen die darauf entfallende Kapitalertragsteuer grundsätzlich Anfang 2027 ab. Anleger sollten deshalb insbesondere bei größeren Fondsbeständen schon jetzt für ausreichende Liquidität auf dem Verrechnungskonto sorgen. Bis zu 1.000 EUR (Ledige) bzw. 2.000 EUR (Verheiratete) bleibt der Ertrag steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag bei der Bank vorliegt. Es lohnt sich, die Freistellungsaufträge einmal zu prüfen.
Quelle: test.de
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