TBS Steuerberatungsgesellschaft

Immobilienberatung

Auf Immobilien bauen

Zu den Mandanten der TBS Steuerberatungsgesellschaft mbH gehören viele erfolgreiche Unternehmen, die nicht nur ihre Steuerlast minimieren möchten. Es geht auch um Investitionen, Altersabsicherung, Nachfolgeregelung oder Kapitalbindung. Gelder wollen möglichst gut angelegt werden. Das kann in Form von gezieltem Wachstum des Unternehmens geschehen, durch den Ausbau des Firmengebäudes, durch Kapitalbeteiligungen etc. Oder: durch den Erwerb von Sachwerten.

Angesichts der Entwicklung auf den europäischen Finanzmärkten beraten wir viele Unternehmen und private Investoren bei der Kapitalanlage in Immobilien. Das muss kein hochwertiger Neubau sein. Gerade bei Objekten, die saniert werden wollen, lassen sich Steuern sparen und Investitionsmittel wie z. B. KfW-Darlehen zur energetischen Sanierung von Wohnraum erschließen.

Unsere Mandanten profitieren von unserer Komplettbetreuung, vom Wertgutachten über Bankgespräche bis hin zum Notarvertrag. Der Immobilienmarkt ist differenzierter als je zuvor. Die Möglichkeiten, über zinsgünstige Finanzierungsmittel, aber auch über Fördertöpfe und mit Steuermitteln Vermögen aufzubauen, sind vielfältig. Neben den klassischen Finanzierungswegen gibt es spezielle Förderwege, z. B. für die Erstellung seniorengerechter Wohneinheiten oder die energetische Sanierung. Über unsere Immobilien-Spezialisten im eigenen Haus und unser Netzwerk, vom Makler über den Hausverwalter bis zum Handwerker, vom Anwalt bis zum Notar, können wir Projekte rasch realisieren.

Steuerliche Gestaltung von Immobilieninvestitionen

Wenn Sie planen, mittel- und langfristig in Immobilien zu investieren und die Erträge möglichst gering besteuert wieder zu investieren, dann bieten wir Ihnen unterschiedliche individuelle Lösungen an.

Vermögensverwaltende GmbH

Basis bildet die Gründung einer neuen GmbH als zukünftige Investitions- und Grundbesitzgesellschaft. Eine solche GmbH wird bei optimalem Handling erheblich günstiger besteuert als ein privater Bauherr über seine Einkommensteuer. Bei der richtigen Gestaltung unterliegen die Erträge aus den Immobilien lediglich einer Besteuerungsquote von rund 16 %. (Im Privatvermögen ergäbe sich für solche Erträge eine Besteuerungsquote von rund 44,5 % bzw. 47,5 % ggf. zzgl. KiSt).

Nebeneffekte: Es fallen Handlingskosten für die Gesellschaft an.

Weitere Vorteile können beim Verkauf der Immobilie entstehen, indem Gewinne nicht direkt besteuert, sondern auf eine neue Immobilie übertragen werden können.

Die Holding-Struktur

...ist nicht nur etwas für Konzerne.

Dazu wird z. B. eine neue GmbH als zukünftige Muttergesellschaft für eine operative GmbH gegründet. Die Muttergesellschaft (Holding) übernimmt die Gesellschaftsanteile der operativen GmbH. Die Ausschüttung von Ergebnissen erfolgt zukünftig an die Holding.

Die wesentlichen Effekte liegen in der

  • Trennung von Vermögen und Risiko (Assetprotection),
  • Reduzierung der Besteuerungsquote von laufenden Erträgen aus Immobilien um 2/3,
  • und dem nahezu steuerfreien Verkauf der operativen Gesellschaft.

Finanzierung mit Mitteln der KfW

Unterschiedlichste Förderprogramme der KfW dienen der zinsgünstigen, langfristigen Kreditfinanzierung von Immobilien, wie beispielsweise der Errichtung oder des Ersterwerbs von Effizienzhäusern mit niedrigem Energieverbrauch und CO2-Ausstoß. Auch ein Tilgungszuschuss der KfW kann den hohen Finanzierungsbedarf deutlich erleichtern. Über unsere Förderberatung recherchieren und beantragen wir für Sie die jeweils beste Förderung.

Vermögensbildung mit Mitteln der NRW-Bank (sozialer Wohnungsbau)

Die NRW-Bank bietet Bauherren, die sich an Projekten des sozialen Wohnungsbaus beteiligen, die Chance, mit ausgewählten Fördermitteln eine optimale Basis zur Vermögensbildung zu schaffen. Allein die Zinshöhe von 0,5 % p.a. (Stand: 2017) bis zum Ablauf der Belegungsbindung ist eine attraktive Lösung für Investoren.

Gefördert wird der Neubau von:

  • Miet- und Genossenschaftswohnungen
  • Gruppenwohnungen (Nr. 2.7 WFB)
  • zur Vermietung bestimmter Eigentumswohnungen
  • Mieteinfamilienhäusern
  • bindungsfreien Wohnungen gegen Einräumung von Besetzungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung)

Die Förderhöhe ist abhängig von:

  • Größe der Wohnung
  • Bauort
  • Einkommen des künftigen Mieterhaushaltes

Auf der Grundlage der Förderzusage schließt die NRW-Bank mit Ihnen einen Darlehensvertrag. In dem Darlehensvertrag sind die zuvor ausgehandelten Auflagen und Bedingungen der Förderzusage zu übernehmen.

Wir unterstützen Sie in der Planungs- und Bewilligungsphase bei allen Anträgen, die bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) zu stellen sind, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.

TBS Steuerberatungsgesellschaft mbH

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