Für Unternehmen, die ihren Jahresabschluss elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln, gibt es ein neues amtliches Datenschema.
Das BMF hat die Taxonomie 6.10 als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die Taxonomie legt fest, in welcher Struktur Bilanzdaten elektronisch einzureichen sind. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob Buchhaltungs- und Abschlussprogramme die neue Taxonomie rechtzeitig unterstützen. Relevant ist das vor allem für Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften und bilanzierende Einzelunternehmen.
Stimmen Sie mit Ihrer Steuerkanzlei ab, ab welchem Wirtschaftsjahr die Taxonomie 6.10 verwendet wird. Prüfen Sie außerdem, ob Kontenrahmen, Zuordnungen und Schnittstellen im Rechnungswesen angepasst werden müssen.
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