Die TBS Steuerberatungsgesellschaft mbH ist eine am linken Niederrhein beheimatete Steuerberatungskanzlei. Mitten in Viersen-Dülken gegenüber vom Finanzamt Viersen liegt das Firmengebäude.
An unserem Stammsitz in Viersen kümmern wir uns mit einem starken Team um unsere Mandanten. Die Wege sind kurz und die Kommunikation intensiv.
Wir verfügen über ein umfangreiches Netzwerk, zu dem u. a. Unternehmensberater, Finanzexperten, Subventionsexperten, Banken, Insolvenzverwalter und Fachleute für Renten gehören.
So ist schnelles, interdisziplinäres Handeln möglich, national und international. Das spart Zeit, Kosten und Wege, denn alle Beteiligten verfolgen das gleiche Ziel: Die Zufriedenheit des Mandanten.
Mandanten wollen uns vertrauensbildend, herausfordernd, komplex. Dabei wissen wir, Wesentliches unmittelbar auf den Punkt zu bringen, zuzuhören, zu fragen, zu analysieren und dann mit einer guten Lösung zu kommen. Wir bieten für jeden Fachbereich den richtigen Experten.
Ihre private Steuererklärung ist bei uns in guten Händen, denn wir nutzen unsere Erfahrung und immer aktuellen Kenntnisse, um das Beste für Sie herauszuholen. Auf dieser Grundlage beraten wir Sie auch zu Ihrer persönlichen Vorsorge und Vermögensnachfolge.
Angesichts der Entwicklung auf den europäischen Finanzmärkten beraten wir viele Unternehmen und private Investoren bei der Kapitalanlage in Immobilien. Unsere Mandanten profitieren von unserer Komplettbetreuung, vom Wertgutachten über Bankengespräche bis hin zum Notarvertrag.
Wir unterstützen und beraten Profisportler in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen des Sports bei der Gestaltung von Verträgen, der Steuerberatung, Steuergestaltung, der Vermögensplanung und dem wirtschaftlichen Existenzaufbau, während und nach der sportlichen Karriere.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Anforderung von Mietverträgen und Nebenkostenabrechnungen durch die Finanzbehörde (FA) zur Überpr ...
Unnötige Bürokratie abbauen, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltung entlasten – das war das Ziel des wichtigsten Projekts aus dem Bundesjustizministeriums ...
Die Lieferung von Mieterstrom ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht zwingend eine Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Vermietung. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) vermietet ...
Der Auszahlungszeitraum endet! Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten die steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlung der Inflationsausgleichs-prämie nur noch bis zum 31. Dezember 2024 gew ...
Wird einem Wohnungsmieter fristgerecht gekündigt, weil dieser mit der Mietzahlung in Rückstand geraten ist, so lässt sich diese Kündigung nicht ohne ...
Mit dem Schreiben vom 15. Oktober 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 24. September 2024 entschieden, dass Auskunftsansprüche über Bank- entgelte an ein Inkassounternehmen abtretbar sind. Ein Inkassounternehmen hatte von einer Bank Auskunft ...
Der Bundesrat hat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll Abläufe und Regeln vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern ...
Ab 2025 wird es für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland verpflichtend sein, ein zertifiziertes und interoperables Praxisverwaltungssystem (PVS) einzusetzen. Dies ist notwendig, um weiterhin abrechnungsf ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Kinderbetreuungskosten nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes EStG) berücksichtigt werden können, der ...
Beratungsstelle Viersen:
Eindhovener Straße 56
41751 Viersen
Beratungsstelle Mönchengladbach:
Bismarckplatz 9
41061 Mönchengladbach
Telefon 02162 361910
Telefax 02162 3619199
E-Mail kanzlei@tbs-steuern.de