Werden Anteile an einer Erbengemeinschaft an einen Miterben veräußert und verkauft dieser dann ein zum Nachlass gehörendes Grundstück, wird durch den Veräußerungsvorgang kein einkommensteuerlicher Besteuerungstatbestand ausgelöst. Das hat der BFH mit Urteil vom 26. September 2023 entschieden.
Im Streitfall war der Steuerpflichtige Mitglied einer aus drei Erben bestehenden Erbengemeinschaft. Er kaufte die Anteile der beiden Miterben an der Erbengemeinschaft und veräußerte anschließend die Immobilien. Das Finanzamt besteuerte diesen Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG.
Der BFH ist dem entgegen getreten. Voraussetzung für die Besteuerung sei nämlich, dass das veräußerte Vermögen zuvor auch angeschafft worden sei. Dies sei in Hinblick auf den Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft bezüglich des zum Nachlass gehörenden Vermögens nicht der Fall. Mit seiner Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert und ist der Auffassung der Finanzverwaltung entgegengetreten.
Quelle: PM BFH IX R 13/22
Eindhovener Straße 56
41751 Viersen
Beratungsstelle Viersen:
Eindhovener Straße 56
41751 Viersen
Beratungsstelle Mönchengladbach:
Bismarckplatz 9
41061 Mönchengladbach
Telefon 02162 361910
Telefax 02162 3619199
E-Mail kanzlei@tbs-steuern.de