Privatversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte können mit einer Vorauszahlung der Beiträge Steuervorteile herausholen, wenn sie ihre Versicherungsbeiträge um bis zu drei Jahre im Voraus bezahlen und diese Summe dann als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Regelung gilt für die Basisbeiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung, die das gleiche Leistungsniveau umfassen wie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
In den Folgejahren bleibt dann Spielraum, um andere Versicherungsbeiträge abzusetzen. Zusätzlich können weitere Versicherungsbeiträge als sonstige Vorsorgebeiträge, z. B. Beiträge für die Privathaftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Risikolebensversicherung, steuerlich geltend gemacht werden. Hier gelten Höchstgrenzen für Selbstständige 2.800 EUR und für Angestellte und Beamte 1.900 EUR.
Um den Steuerbonus zu erhalten, müssen die Beiträge laut Einkommensteuergesetz bis zum 21. Dezember im Voraus gezahlt werden. Die Versicherungen können jedoch auch eine frühere Frist festlegen.
Wer seine PKV-Beiträge im Voraus zahlt, darf außerdem auf einen Rabatt hoffen.
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