Die Finanzverwaltung hat die Umzugskostenpauschalen nach dem Bundesumzugskostengesetz ab dem 1. März 2024 veröffentlicht. Danach können z. B. sonstige Umzugsauslagen ohne Nachweise für den Umziehenden mit 964 EUR statt bisher 886 EUR angesetzt werden.
Für jede andere Person steigt die Pauschale von bisher 590 EUR auf 643 EUR.
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