Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Patient das Recht hat, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten. Patienten haben grundsätzlich einen Anspruch auf die kostenlose Einsicht in ihre Akten – auch ohne Angabe von Gründen. Die Forderung ist durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt. Der EuGH stellt klar, dass das Recht der Menschen, Auskunft über ihre Daten zu verlangen, einen sehr hohen Stellenwert hat.
Eindhovener Straße 56
41751 Viersen
Beratungsstelle Viersen:
Eindhovener Straße 56
41751 Viersen
Beratungsstelle Mönchengladbach:
Bismarckplatz 9
41061 Mönchengladbach
Telefon 02162 361910
Telefax 02162 3619199
E-Mail kanzlei@tbs-steuern.de