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Beglaubigungen und Online-Firmengründungen zukünftig online


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Die Digitalisierung ist in allen Feldern der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens auf dem Vormarsch. Insbesondere in Krisenzeiten und im Zielkorridor von Umwelt und Nachhaltigkeit wird ein Gesetzentwurf vorangetrieben, der bereits zum 1. August 2022 als Gesetz in trockenen Tüchern sein soll.
Ziel ist, Beglaubigungen in Form der Videokommunikation auf Registeranmeldungen von fast allen Rechtsträgern auszudehnen. Ab 1. August 2023 sollen dann auch Sachgründungen einer GmbH im sogenannten Online-Verfahren möglich sein. Zum Gesetzesentwurf hat der DIHK eine Stellungnahme abgegeben.
Geplant sind:
• Onlinebeglaubigung von Handelsregisteranmeldungen durch sämtliche Rechtsträger
• Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister
• die Sachgründung einer GmbH durch Online-Beurkundung
• Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages (soweit alle Gesellschafter zustimmen) einschließlich Kapitalmaßnahmen in den Anwendungsbereich des optionalen Online-Verfahrens ab 1. August 2023
• Versammlungen der GmbH fernmündlich oder per Videokommunikation, wenn alle Gesellschafter sich in Textform damit einverstanden erklären.
Quelle: IHK-Ulm

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