Um den Staat handlungsfähiger und bürgerfreundlicher zu machen, wurde im Koalitionsvertrag beschlossen, ein neues Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) auf den Weg zu bringen. Mit diesem Gesetz soll das Leben der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und Verwaltung erleichtert werden.
Bei einer vorangegangenen Umfrage der Verbände, wurde das bestehende Entlastungspotential ermittelt. Beteiligt waren 57 Verbände und zusammen haben sie 442 Vorschläge eingereicht. Das Statistische Bundesamt hat die Vorschläge quantitativ und qualitativ nach dem möglichen Entlastungspotential geordnet und in eine Rangfolge gebracht.
Das Volumen der Entlastungen soll nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes voraussichtlich mindestens 2,3 Milliarden EUR betragen.
Das Eckpunktepapier sieht u. a. folgende Neuerungen vor:
Informationspflichten: Diese sollen auf Aktualität, Harmonisierungsmöglichkeiten und sonstige Ansatzpunkte zur Entlastung für den Mittelstand überprüft werden.
Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
Hotelmeldepflicht: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll abgeschafft werden.
Schriftformerfordernisse: Die elektronische Form soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Regelform werden. Deshalb sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse soweit wie möglich aufgehoben werden.
Arbeitsverträge: Im Nachweisgesetz soll geregelt werden, wonach, wie bisher bei schriftlichen Arbeitsverträgen, die Verpflichtung des Arbeitgebers einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen entfällt, wenn ein Arbeitsvertrag in einer die Schriftform ersetzenden gesetzlichen elektronischen Form geschlossen wurde.
Arbeitszeit: Für die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen in § 630 BGB soll ebenfalls die elektronische Form ermöglicht werden.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Das Schriftformerfordernis im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ablehnung sowie die Geltendmachung des Anspruchs auf Elternzeit soll durch die Textform ersetzt werden.
Quelle: BMJ
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