Kanzlei-Blog

Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen durch Mieter


Copyright: https://de.123rf.com/profile_macgyverhh

Die Steuerermäßigung nach § 35a EstG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können auch dann von den Mietern steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie selbst nicht Auftraggeber der erbrachten Leistung sind. Voraussetzung ist nur, dass eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, eine sonstige Abrechnungsunterlage oder eine Bescheinigung entsprechend dem Muster in Anlage 2 des BMF-Schreibens vom 9. November 2016 (BStBl I 2016, 1213) vorgelegt wird.

TBS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Beratungsstelle Viersen:
Eindhovener Straße 56
41751 Viersen

Beratungsstelle Mönchengladbach:
Bismarckplatz 9
41061 Mönchengladbach

Telefon 02162 361910
Telefax 02162 3619199
E-Mail kanzlei@tbs-steuern.de