Mit Urteil vom 22. Februar 2023, X R 8/21, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Gewinne aus dem Online-Poker als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Besteuerung unterliegen können. Maßgeblich für die Zuordnung zu den gewerblichen Einkünften ist das „Leitbild des Berufsspielers“. Befriedigt der Spieler mit seiner Betätigung vorwiegend private Spielbedürfnisse im Freizeitbereich oder stehen strukturell-gewerbliche Aspekte im Vordergrund?
Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG vor, ist als Betriebsstätte der Ort anzusehen, in dem sich der Computer befindet, sofern der Steuerpflichtige über diesen Raum eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht besitzt. Sofern diese Betriebsstätte sich im Inland befindet, unterliegt die Tätigkeit der Gewerbesteuer.
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