Begleitend zum Heizungsenergiegesetz der Ampelregierung werden die energetischen Mindeststandards für den Gebäudebestand, kurz MEPS, immer stärker in den Fokus kommen. Doch was bedeutet das für Eigentümer?
Die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht ist noch nicht erfolgt, aber die Linie ist klar. Das Gesetz wird kommen. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dies noch in dieser Legislaturperiode zu realisieren und insbesondere Sanktionen zu erlassen, wenn die geforderten Effizienzklassen verfehlt werden. Denn dazu enthält die Richtlinie keine Vorgaben, sondern überlässt es den Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zu entwickeln.
Was sind energetische Mindeststandards?
Mit den neuen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sollen die Renovierungsraten erhöht werden. Wohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz müssen bis 2030 auf mindestens Klasse F und bis 2033 auf mindestens Klasse E verbessert werden. Grundlage für die Klassifizierung ist der Energieausweis.
Nullenergiegebäude-Standard bis 2050 in Europa
Bei den Klassen D oder E ist aber noch lange nicht Schluss, denn bis 2050 will die Europäische Union einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Der neue Gebäudestandard des Nullenergiegebäudes dient als Referenz.
Das bedeutet sehr hohe Energieeffizienzanforderungen und der Energiebedarf darf ausschließlich aus regenerativen Quellen gedeckt werden. Dafür müssen die Mitgliedsstaaten im Rahmen der nationalen Gebäuderenovierungspläne spezifische Fristen für die Erreichung höherer Energieeffizienzklassen bis 2040 und 2050 festlegen, um die Umwandlung des nationalen Gebäudebestands in Nullemissionsgebäude sicherzustellen – so sieht es die Richtlinie vor. Dies muss der deutsche Gesetzgeber mit entsprechenden Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes implementieren, um die Transformation des Gebäudebestands sicherstellen zu können.
Weitere Vorschriften aus der Richtlinie
Die Energieausweise müssen neu skaliert werden. Statt wie bisher A+ bis H soll es laut der Richtlinie künftig nur noch die Energieeffizienzklassen von A bis G geben. Die höchste Klasse A soll für ein emissionsfreies Gebäude (Nullemissionsgebäude) stehen, während die niedrigste Klasse G die 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten im nationalen Gebäudebestand umfasst. Die Gültigkeit der Energieausweise für die Klassen D bis G wird auf fünf Jahre verkürzt. Außerdem sollen die Energieausweise digital ausgestellt und in einem nationalen Kataster erfasst werden.
Mehr dazu unter: https://www.hugw.de/
Eindhovener Straße 56
41751 Viersen
Beratungsstelle Viersen:
Eindhovener Straße 56
41751 Viersen
Beratungsstelle Mönchengladbach:
Bismarckplatz 9
41061 Mönchengladbach
Telefon 02162 361910
Telefax 02162 3619199
E-Mail kanzlei@tbs-steuern.de