Kanzlei-Blog

Treuwidrige Kündigung wegen Zahlungsverzugs


Copyright: https://de.123rf.com/profile_jat306

Ein Mieter hatte nach einem Vermieterwechsel die Miete vorübergehend weiterhin an den alten Vermieter gezahlt und war daraufhin fristlos gekündigt worden. Das Berufungsgericht wies die Räumungsklage nun ab und erklärte die Kündigung für treuwidrig.
Die Zahlungen waren zwar auf das falsche Konto erfolgt, doch da der alte Vermieter noch Teil der neuen Vermietergemeinschaft war und die Beträge einfach weitergeleitet werden konnten, sah das Gericht einen rechtsmissbräuchlichen Missbrauch des Zahlungsverzugs durch die Klägerseite.
Quelle: LG München

TBS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Beratungsstelle Viersen:
Eindhovener Straße 56
41751 Viersen

Beratungsstelle Mönchengladbach:
Bismarckplatz 9
41061 Mönchengladbach

Telefon 02162 361910
Telefax 02162 3619199
E-Mail kanzlei@tbs-steuern.de