Kanzlei-Blog

Kürzere Aufbewahrungspflicht für Rechnungen


Copyright: https://de.123rf.com/profile_asawinklabma

Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen (§ 14b Abs. 1 Satz 1 UStG) ist auf 8 Jahre abgesenkt worden (bisher mussten Rechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden). Die Regelung steht im Zusammenhang mit der Absenkung der Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege nach § 147 AO.
Die Regelung gilt für alle Rechnungen, deren Aufbewahrungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 1. Januar 2025 der Änderungen noch nicht abgelaufen ist.

TBS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Beratungsstelle Viersen:
Eindhovener Straße 56
41751 Viersen

Beratungsstelle Mönchengladbach:
Bismarckplatz 9
41061 Mönchengladbach

Telefon 02162 361910
Telefax 02162 3619199
E-Mail kanzlei@tbs-steuern.de