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Vermieter dürfen Schäden länger mit Kaution verrechnen


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Der Vermieter ist berechtigt, gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters auch mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache aufzurechnen.
Hier finden Sie die Pressemitteiling des BGH: https://www.tinyurl.com/mr2uybu9

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