Eine Kommune darf satzungsgemäß, nachdem sie einen Mieter vergeblich zur Zahlung der Abfallgebühren aufgefordert hat, stattdessen den Vermieter heranziehen. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.
Die Pressemitteilung des VG Freiburg finden Sie hier: https://www.tinyurl.com/bdtp2jvh
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